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Sturmschäden

Versicherer sprechen ab einer Windstärke 8 von einem Sturmereignis.

Gründstückbesitzer benötigen eine Gebäudeversicherung
mit Sturmschäden, damit diese gegen Schäden versichert
sind, die an Ihrem Gebäude bei Sturmschäden entstehen.

Hier kann es der eigene Baum sein, der
auf das Gebäude stürzt, oder der Baum des Nachbarn.

Der Nachbar muß nur für das Entfernen des Baumes
auf dem Fremdgrundstück aufkommen.

Der Schaden am Gebäude ist mit der Gebäudeversicherung des
Grundstücksbesitzer abgesichert.

Versicherungen haften bei abgestorbenen Bäumen und Totholz nicht !

Bäume fällen und entsorgen
Sonderfällungen mit SKT, Hebebühne oder Autokran,
Baumpflege Totholzbeseitigung, Baumschnitt,
Baumkontrolle Standfestigkeit, Schädlingsbefall, Pilzkrankheiten

Wir betreuen Kunden in folgenden Bezirken:
Heilbronn, Neckarsulm, Ludwigsburg, Flein, Weinsberg, Bad Friedrichshall, Gemmrigheim, Bönnigheim, Kirchheim, Ilsfeld, Talheim, Horkheim, Sontheim, Brackenheim, Zaberfeld, Schwaigern, Nordheim, Untergruppenbach, Beilstein, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Abstatt, Lehrensteinsfeld, Sülzbach, Weinsberg, EllhofenObersulm, Untergruppenbach, Abstatt, Beilstein, Großbottwar, Güglingen, Neuenstadt am Kocher, Bietigheim-Bissingen, Ilsfeld, Steinheim an der Murr, Tamm, Wüstenrot, Mainhardt, Bretzfeld, Öhringen, Oedheim, Gundelsheim, Bad Rappenau, Eppingen, Winnenden, Backnang, Lehrensteinsfeld, Murrhardt, Horrheim,