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Abgestorbener Baum

Abgestorbene Bäume sollten gefällt werden.
Stürzt dieser um und verursacht einen Schaden,
wird von der Versicherung in den
meisten Fällen keine Haftung übernommen.

Das Schadensereignis war vorhersehbar.

Der Baumbesitzer bleibt auf den Kosten sitzen.
Weitere Schadensersatzansprüche entstehen, wenn
jemand durch das umstürzen des Baumes verletzt
oder getötet wird.

Bäume fällen und entsorgen
Sonderfällungen mit SKT, Hebebühne oder Autokran,
Baumpflege Totholzbeseitigung, Baumschnitt,
Baumkontrolle Standfestigkeit, Schädlingsbefall, Pilzkrankheiten

Wir betreuen Kunden in folgenden Bezirken:
Heilbronn, Neckarsulm, Ludwigsburg, Flein, Weinsberg, Bad Friedrichshall, Gemmrigheim, Bönnigheim, Kirchheim, Ilsfeld, Talheim, Horkheim, Sontheim, Brackenheim, Zaberfeld, Schwaigern, Nordheim, Untergruppenbach, Beilstein, Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Abstatt, Lehrensteinsfeld, Sülzbach, Weinsberg, EllhofenObersulm, Untergruppenbach, Abstatt, Beilstein, Großbottwar, Güglingen, Neuenstadt am Kocher, Bietigheim-Bissingen, Ilsfeld, Steinheim an der Murr, Tamm, Wüstenrot, Mainhardt, Bretzfeld, Öhringen, Oedheim, Gundelsheim, Bad Rappenau, Eppingen, Winnenden, Backnang, Lehrensteinsfeld, Murrhardt, Horrheim,